AGB
Abschluss des Seminar- / Trainings- / Coaching- / Reise Vertrages
Nach Anmeldung bei NAVENTURE erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters. Ihre Anmeldung ist auch telefonisch, per Fax oder Email verbindlich. Wird der Vertrag für mehrere Personen abgeschlossen, so steht der / die Anmeldende für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen für alle von ihm / ihr angemeldeten Personen ein wie für seine / ihre eigene.
Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglich garantierten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Programms. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.) bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
Anreise / Rückreise
Die Anreise zum und Rückreise vom jeweiligen Veranstaltungsort sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Preisbindung
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Übersendung der Auftragsbestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Auftraggeber gegenüber erklärt werden. In diesem Fall steht letztgenanntem grundsätzlich einRücktritt vom Vertrag frei. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden vom Veranstalter umgehend rückerstattet.
Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von seinem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für einen Rücktritt ist der Zeitpunkt des Zuganges beim Veranstalter. Eine Rücktrittserklärung mittels eingeschriebener Briefsendung wird empfohlen.Im Falle eines Rücktritts hat der Veranstalter Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend § 651 BGB. Maßgeblich für die Berechnung ist die Gesamt-Buchungssumme sowie der Beginn der vertraglichen Leistung. Die Kostenentschädigung wird dabei folgendermaßen pauschaliert:
Nichtantritt oder vorzeitige Abreise auf eigenen Wunsch ohne Verschulden des Veranstalters:
20 bis 90 Tage vor Beginn | 25 % Stornogebühr |
90 bis 31 Tage vor Beginn | 50 % Stornogebühr |
30 bis 8 Tage vor Beginn | 80 % Stornogebühr |
7 und weniger Tage vor Beginn | 100 % Stornogebühr |
Nichtantritt oder vorzeitige Abreise auf eigenem Wunsch ohne Verschulden des Veranstalters: 100 % Stornogebühr
Ersatzperson/en
Bis zum Tag des Reisebeginns kann der Kunde verlangen, dass an seiner Stelle ein gleichwertiger Dritter bzw. eine gleichwertige Gruppe die vertragliche Leistung wahrnimmt, sofern dem nicht außergewöhnliche Gründe entgegenstehen. Alle Rechte und Pflichten gehen dann auf diese Person / Gruppe über. Der Veranstalter ist berechtigt, für seinen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von maximal € 25,00 zu berechnen.
Absage durch den Veranstalter
Bei nicht erreichen der für die Veranstaltung erforderlichen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückgezahlt. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige durch die Buchung entstandene Kosten bis zu einer Höhe von maximal € 25,00 erstattet, sofern ihm kein adäquates Ersatzangebot unterbreitet werden kann.
Gewährleistungspflicht
Weist die Veranstaltung aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, so ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. Wird der Mangel nicht während der Maßnahme vor Ort erklärt, um Abhilfe zu ermöglichen, kann dies zur Folge haben, dass keine Schadensersatzansprüche in Form von Minderung oder Leistung von Schadensersatz anerkannt werden können. Dem Veranstalter ist eine angemessene Frist zu stellen, den Mangel abzustellen. Dies gilt auch für eine ggf. vorzeitige Abreise. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, falls Abhilfe objektiv unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Unabhängig hiervon sind Ansprüche auf Schadensersatz binnen 30 Tagen nach Veranstaltungsende schriftlich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch verjährt sechs Monate nach dem vertragsgemäßen Ende der Veranstaltung.
Änderungen vor Ort
Änderungen an Vertragsleistungen vor Ort sind nur im Einverständnis mit dem Veranstalter möglich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungsteile, anteilige Veranstaltungskosten zurückzuzahlen.
Haftungsregelung
Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird bei unsachgemäßen Handelns seitens der Teilehmenden nicht durch die Betriebshaftpflicht von naventure abgedeckt. Betreuungspersonen wie Eltern, Lehrkräfte, o.a. aufsichtspflichtige Personen sind angehalten, dieser Aufsichtspflicht auch während der naventure Programme nachzukommen. Im Falle regulär auftretender Personen- oder Sachschäden ist die Haftung durch naventure gewährleistet.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters im Fall von Angeboten mit oder für Jugendliche beschränkt sich auf Gewährleistung gewöhnlicher Sicherheitsvorkehrungen. Der Veranstalter ist von seiner Aufsichtspflicht befreit, wenn sich der jugendliche Teilnehmer bewusst seiner Aufsicht entzieht bzw. Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dass eine Aufsichtsperson bei der Gruppe schläft; er ist jedoch verpflichtet, bei Bedarf sofort vor Ort erreichbar zu sein. Bei Kindern bis 14 Jahren ist immer eine Aufsichtsperson in unmittelbarer Nähe über Nacht. Der Veranstalter ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden rechtlichen Folgen ist Braunschweig.
Schlussbestimmungen
Sämtliche Buchungen werden ausschließlich auf Grundlage der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Punkte angenommen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Annahme dieser Bedingungen einverstanden. Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dieskeine Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.Als Veranstalter wird NAVENTURE mit Sitz Riedestraße 8, 38239 Salzgitter bezeichnet.